Aufnahme ins stationäre Hospiz
Die Aufnahme erfolgt nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder — wenn dieser sich nicht mehr äußern kann — durch den Vorsorgebevollmächtigten. Hier finden Sie die Schritte, die Aufnahmekriterien und den Anfragebogen.
In drei Schritten zur Aufnahme
Die Kosten übernimmt bei gesetzlich Versicherten zu 95 % die Krankenkasse. Die übrigen 5 % müssen aus Spendenmitteln finanziert werden. Für Hospizgäste und ihre Angehörigen entsteht kein Eigenanteil.
Wer für die Kosten aufkommt- 01
Anfrage stellen
Füllen Sie den Anfragebogen aus — als Download oder im Gespräch mit uns. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter (02 61) 10 04 90 - 0. Wir beraten Sie gern.
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Ärztliche Bestätigung
Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung wird durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, durch eine Ärztin oder einen Arzt im Krankenhaus oder durch eine Palliativmedizinerin oder einen Palliativmediziner bestätigt. Die Krankenkassen prüfen die Unterlagen und genehmigen die Kostenübernahme.
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Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder — wenn dieser sich nicht mehr äußern kann — durch den Vorsorgebevollmächtigten.
Wer kann aufgenommen werden?
Auszug aus der Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V
Grundvoraussetzung ist eine Erkrankung,
- die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist und
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt und
- solange eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist.
In der Regel bei einem dieser Krankheitsbilder
- Fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionserkrankung AIDS
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Zudem reicht eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht aus, weil der palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Versorgungsbedarf die Möglichkeiten von Laienhelfern und ergänzenden ambulanten Versorgungsformen regelmäßig übersteigt.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Kriterien erfüllt sind, sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt — oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die vollständigen Aufnahmekriterien stehen als PDF bereit.
Ärztinnen, Ärzte und Sozialdienste
Die Hospizversorgung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Alle vier Wochen prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Genehmigung erneut.
Anfrage
Anfragebogen als Word-Datei, Rückfragen telefonisch unter (02 61) 10 04 90 - 0.
Ärztliche Betreuung
Wenn es möglich ist, kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie auch im stationären Hospiz betreuen. Falls dies nicht möglich ist, vermitteln wir Ihnen eine Palliativmedizinerin oder einen Palliativmediziner, die oder der Ihre Betreuung vollumfänglich übernimmt.
Rückkehr möglich
Bei Stabilisierung suchen wir gemeinsam eine alternative Versorgung. Eine Entlassung schließt eine erneute Aufnahme bei Symptomverschlechterung nicht aus.