Häufige Fragen und Antworten
Wir versuchen an dieser Stelle, häufig auftretende Fragen kurz und knapp zu beantworten. Sollte Ihre Frage nicht erfasst sein – mailen Sie uns Ihre Frage an hospiz.st@gk.de.
Die Aufnahme ins Hospiz erfolgt jeweils nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder – wenn dieser sich nicht mehr äußern kann – durch den Vorsorgebevollmächtigten. Die Zielsetzungen des Kranken und seiner Bezugspersonen müssen mit denen des Hospizes übereinstimmen: So soll der Tod im Hospiz weder beschleunigt noch verzögert werden, sondern es soll bis zuletzt mit Qualität gelebt werden. Wir lehnen daher jegliche Form der aktiven Sterbehilfe ab, stattdessen wird auf eine umfassende Schmerztherapie und Symptomkontrolle geachtet. Für die Aufnahme gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben: Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit (Tage, Wochen bis wenige Monate) zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss.
Die Hospizversorgung muss grundsätzlich von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse befürwortet werden. Alle vier Wochen wird erneut vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen die Genehmigung überprüft. Bei einer Stabilisierung der Erkrankung und damit einhergehender Unabsehbarkeit der verbleibenden Lebenserwartung kann die Krankenkasse
eine weitere Hospizversorgung ablehnen. In diesem Fall darf der Erkrankte das Hospiz nochmal verlassen, und wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer anderen Versorgungsmöglichkeit.
Manche unserer Gäste waren nur wenige Tage bei uns, andere wiederum lebten mehrere Monate in unserem Haus. Der genaue Verlauf der letzten Lebenszeit lässt sich genau so wenig vorherbestimmen wie alle anderen Lebensphasen. Wenn Sie unsicher sind, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für eine Aufnahme ins Hospiz gekommen ist, sollten Sie darüber mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt sprechen. Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen, wir beraten Sie gern.
Angehörige und Freunde sind im Hospiz stets willkommen! Die Begleitung durch die Angehörige ist ausdrücklich erwünscht. Es gibt keine Besuchsregelungen , so dass die Zugehörigen – das Einverständnis des Hospizgastes vorausgesetzt – auch unangemeldet jederzeit vorbei schauen können. Auf Wunsch können Angehörige auch auf Zustellbetten im Gästezimmer mit übernachten oder das gut ausgestattete Angehörigenzimmer im Hospiz nutzen.
Die ärztliche Betreuung liegt in der Regel bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt, die auch die ärztliche Befürwortung ins Hospiz vornehmen. Prinzipiell besteht jederzeit die Möglichkeit, den behandelnden Arzt bzw. Ärztin zu wechseln. Auf Wunsch gibt es die Möglichkeit, dass die notwendigen Therapien in Zusammenarbeit mit einem Palliativmediziner umgesetzt werden. Dieser Palliativmediziner ist jederzeit erreichbar.
Das Hospiz möchte schwerkranken Menschen am Ende ihres Lebens ein Ersatzzuhause ermöglichen, an dem ein größtmögliches Maß an Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit zurückkehren soll. Individuelle Vorlieben des Gastes werden möglichst berücksichtigt. Selbstbestimmung steht stets im Fokus .
Grundsätzlich verstehen wir das Hospiz als „rauchfreie Zone“. Dennoch müssen lieb gewonnene Gewohnheiten, wie das Rauchen, nicht ganz aufgegeben werden. Der Hospizgast kann gerne auf der an das Zimmer angrenzenden Terrasse rauchen. Gerne bringen wir sie gemeinsam auf die Terrasse zum Rauchen. Das Rauchen direkt im Zimmer ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden bei gesetzlich Versicherten zu 95% durch die Krankenkasse übernommen. Die restlichen Kosten müssen über Spenden finanziert werden.
Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden. Diese lehnen sich sehr oft an die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen an.
Selbstverständlich kann man jederzeit wieder in die häusliche Versorgung zurückkehren, sofern eine gute Versorgung gewährleistet ist und der Vorsorgebevollmächtigte die Verantwortung mittragen kann. Sollten sich im Verlauf der Krankheit die körperlichen Einschränkungen und Symptome nochmals deutlich verbessern und sollte die Lebenserwartung damit nicht mehr erkennbar auf eine sehr kurze Zeit beschränkt sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer alternativen Versorgung suchen und Sie aus dem Hospiz entlassen. Dabei schließt eine Entlassung aus dem Hospiz eine erneute Aufnahme bei Symptomverschlechterung nicht aus!
Grundsätzlich sind Haustiere bei uns willkommen! Ein Haustier ist auch immer ein Familienmitglied. Soweit es uns möglich ist, kann ein Haustier, wie z.B. ein Vogel oder Fische, mit einziehen. Die Einzelheiten sprechen Sie bitte im Vorfeld mit der Hospizleitung ab. Hunde können jederzeit bei Besuchen ihrer Lieben dabei sein.
Ihre Ansprechpartnerin
Lucie Krzanowski